Beschneiden von Bäumen und Sträuchern
Gestützt auf Art. 53 des Baugesetzes der Gemeinde Falera, bitten wir alle Grundeigentümer, sämtliche Bäume und Sträucher im Bereich von öffentlichen Strassen zurückzuschneiden, damit die Durchfahrt für Strassenunterhalts- und Schneeräumungsfahrzeuge gewährleistet ist. Wir machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass auch allfällige Strassenlampen, Signalisationen und Hydranten usw. von Bäumen oder Sträuchern befreit werden müssen.
Die Bäume und Sträucher sowie andere Bepflanzungen (Cotoneaster usw.) sind auf einer Höhe von 4.5 m sowie mit einem Abstand von mindestens 50 cm ab Gemeindestrassen zurückzuschneiden.
Wir bitten alle Privatpersonen, Verwaltungen sowie die Hausabwarte von Ferienhäusern dafür besorgt zu sein, dass diese Arbeiten bis zum 31. Oktober 2020 ausgeführt sind.
Nach dieser Frist werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durch die Gemeindearbeiter ausgeführt. Sollten unsere Gemeindearbeiter die Arbeiten nicht ausführen können, werden wir eine Firma der Umgebung damit beauftragen. Die Kosten für diese Arbeiten sind wiederum durch die jeweiligen Eigentümer zu übernehmen.