Zählung der leer stehenden Wohnungen per 1.6.2023
Das Bundesamt für Statistik führt wiederum eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Hauseigentümer und Liegenschaftsverwaltungen, die per Stichtag 1. Juni 2023 leer stehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser haben, sind verpflichtet, dies der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2023 telefonisch (081 921 35 15) oder schriftlich mitzuteilen.
Als leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
– Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag (1.6.2023) unbesetzt aber bewohnbar sind und
– die am Stichtag (1.6.2023) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
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