Friedhof Falera: Aufhebung Gräber

Damit die Grabarbeiten weiterhin mit einer Maschine vorgenommen werden können, muss eine neue Grabreihe aufgelöst werden.

Gemäss Artikel 18 der Bestattungs- und Friedhofordnung der Gemeinde Falera, muss der Gemeindevorstand die Räumung mindestens 6 Monate vor dem Räumungstermin öffentlich bekannt geben und die Nachkommen benachrichtigen.

Folgende Gräber werden aufgelöst:

Nr. 48 Anna Cavelti
Nr. 49 Philip Cathomen
Nr. 50 Paulina Casutt – Casutt
Nr. 51 Josef Basig – Jnäbnit / Heidi Cantieni – Basig
Nr. 52 Nikolaus Telli – Casutt

Nach Rücksprache mit den Nachkommen werden die oben erwähnten Gräber vorzeitig respektiv bis Ende Mai 2025 aufgelöst.

Wir bitten um Kenntnisnahme und danken den Nachkommen für Ihr entgegenkommen.