Friedhof Falera: Aufhebung Gräber
Damit die Grabarbeiten weiterhin mit einer Maschine vorgenommen werden können, muss eine neue Grabreihe aufgelöst werden.
Gemäss Artikel 18 der Bestattungs- und Friedhofordnung der Gemeinde Falera, muss der Gemeindevorstand die Räumung mindestens 6 Monate vor dem Räumungstermin öffentlich bekannt geben und die Nachkommen benachrichtigen.
Folgende Gräber werden aufgelöst:
Nr. 48 Anna Cavelti
Nr. 49 Philip Cathomen
Nr. 50 Paulina Casutt – Casutt
Nr. 51 Josef Basig – Jnäbnit / Heidi Cantieni – Basig
Nr. 52 Nikolaus Telli – Casutt
Nach Rücksprache mit den Nachkommen werden die oben erwähnten Gräber vorzeitig respektiv bis Ende Mai 2025 aufgelöst.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken den Nachkommen für Ihr entgegenkommen.