Gemeinde Falera – Beschwerdeauflage Ortsplanung
In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des kant. Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die Beschwerdeauflage für die von der Gemeindeversammlung Falera am 26. März 2021 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung statt.
- Gegenstand:
Teilrevision Baugesetz - Auflageakten:
Baugesetz, Art. 22 (Touristikzone Hotel La Mutta) - Grundlagen:
Planungs- und Mitwirkungsbericht - Auflagefrist:
9. April 2021 bis 10. Mai 2021 - Auflageort / -zeit:
Gemeindeverwaltung Falera, Via Principala 45c, 7153 Falera, während den üblichen Öffnungszeiten. - Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können gegen die Ortsplanung innert der Auflagefrist von 30 Tagen bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde erheben. - Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden ihre Beteiligung am Verfahren innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.