Gemeinde Falera – Öffentliche Mitwirkungsauflage und Orientierungsveranstaltung zum kommunalen räumlichen Leitbild der Gemeinde Falera

Gestützt auf Kapitel 5.1.2 des Kantonalen Richtplans (Siedlungsentwicklung nach Innen und Abstimmung Verkehr) sowie in Anwendung von Art. 20 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage des kommunalen räumlichen Leitbildes der Gemeinde Falera statt.

Auflageakten:
Kommunales räumliches Leitbild (KRL) der Gemeinde Falera

Auflagefrist:
3. Juni 2022 bis 3. Juli 2022 (30 Tage), verlängert bis 31. Juli 2022

Auflageort / -zeit:
Gemeindeverwaltung Falera, Via Principala 45c, 7153 Falera, während den üblichen Öffnungszeiten.

Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Falera (www.falera.net) unter der Rubrik «Aktuell» einsehbar.

Vorschläge und Einwendungen:
Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen zum kommunalen räumlichen Leitbild einreichen.

Einladung zur öffentlichen Orientierungsveranstaltung:
Der Gemeindevorstand lädt die Bevölkerung zur Orientierung- und Informationsveranstaltung zum kommunalen räumlichen Leitbild der Gemeinde Falera ein. Die Veranstaltung richtet sich an alle an der künftigen Entwicklung von Falera interessierten Personen.

Durchführung: Montag, 13. Juni 2022, 19.00 Uhr in der la fermata.

Kommunales räumliches Leitbild (KRL)