Meldevorschriften für Vermietende
Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende haben der Gemeinde die Mietenden innert 14 Tagen zu melden.
Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft.
Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für die Einhaltung dieser Vorschriften.