Schneeräumung auf Meliorationsstrassen
Für Privatpersonen ist es verboten, Schnee auf den Meliorationsstrassen zu räumen. Der Gemeindevorstand kann ausserordentliche Bewilligungen erteilen.
Bei Bauernhöfen ausserhalb der Bauzone, die ganzjährig bewohnt sind, besorgt die Gemeinde die Schneeräumung. Die Räumung erfolgt jedoch in zweiter Priorität. Die Kosten sind durch die betroffenen Personen zu übernehmen.
Für Landwirte, die ihre Tiere auf nicht bewohnte Höfe ausserhalb der Bauzone füttern, kann der Gemeindevorstand bei Bedarf Ausnahmen bewilligen und entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Schneeräumung vorgenommen werden kann. Damit wir für den Winter gerüstet sind, bitten wir die betroffenen Landwirte, sich schriftlich bis 4. November 2024 bei der Gemeindekanzlei zu melden und anzugeben, wo und für welche Zeit eine Schneeräumung notwendig wäre.