Identitätskarte
Wer eine Identitätskarte beantragen möchte, muss bei der Einwohnerkontrolle persönlich vorsprechen, sich über seine Identität ausweisen und ein Passfoto neueren Datums mitbringen.
Die Gebühren müssen direkt am Schalter der Einwohnerkontrolle bezahlt werden.
Minderjährige oder nicht mündige Personen benötigen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Die alten Ausweise sind zwecks Entwertung vorzuweisen.
Bei Verlust eines Ausweises kann der neue Ausweis erst beantragt werden, wenn eine entsprechende Verlustmeldung der Polizei vorliegt.
ID: Gebühren und Gültigkeit | Gebühren | Gültigkeit | |
Erwachsene ab 18 Jahren | Fr. | 65.–(+Porto) | 10 Jahre |
Kinder bis 18. Altersjahr | Fr. | 30.–(+Porto) | 5 Jahre |
Schweizer Pass 10 (E-Pass)
Ab 1. März 2010 können der Pass 10, der Provisorische Pass sowie das Kombipaket (Pass und Identitätskarte gemeinsam) nicht mehr bei der Einwohnerkontrolle sondern nur noch über ein Ausweiszentrum beantragt werden.
Die Gesuchstellenden müssen entweder über das Internet oder telefonisch bei einem Ausweiszentrum einen Antrag stellen und einen Termin vereinbaren.
Kontaktadresse Ausweiszentrum Chur
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
7002 Chur
Tel. +41 81 257 52 20
E-Mail ausweisechur@afm.gr.ch
Terminvereinbarung zwingend notwendig.
Terminvereinbarung übers Internet: www.schweizerpass.ch
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Amtes für Migration und Zivilrecht Graubünden oder auf der Homepage www.schweizerpass.ch.
Einheimisch-Ausweis
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