Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien
Gemäss den geltenden Energievorschriften des Kantons Graubünden ist der Betrieb mobiler Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte CO2-Ausstoss kompensiert wird. Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Zelte (z.B. Ausstellungen, Events, etc.) sowie Wärme- und Infrarotstrahler. Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer bzw. mehreren jährlich zu erneuernden Vignetten versehen sein. Eine Vignette bis 14 kW kostet 60 Franken. Benötigte Vignetten können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.