Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang der Meliorationstrassen
Gemäss Artikel 4 a) des Reglements für den Unterhalt der Meliorationswerke der Gemeinde Falera, müssen alle Böschungen entlang der Meliorationsstrassen vom jeweiligen Anstösser gratis bewirtschaftet werden (mähen, Bäume und Sträucher zurückschneiden etc.).
Wir bitten deshalb alle Grundeigentümer dafür besorgt zu sein, die Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden, dass diese nicht über die Grenze in die Meliorationsstrassen hineinragen. Diese Arbeiten müssen bis 31. Oktober 2020 ausgeführt werden.
Nach dieser Frist werden die notwendigen Arbeiten auf Kosten der jeweiligen Eigentümer durch die Gemeindearbeiter ausgeführt. Sollten unsere Gemeindearbeiter die Arbeiten nicht ausführen können, werden wir eine Firma der Umgebung damit beauftragen. Die Kosten für diese Arbeiten sind wiederum durch die jeweiligen Eigentümer zu übernehmen.